Oststraße 33, 99867 Gotha 03621 222 560 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hinweis zum Umgang mit Batteriefeuerwerk

Die besinnliche Zeit der Weihnachtstage ist vorüber und in wenigen Tagen wird vielerorts wieder ausgelassen der Jahreswechsel gefeiert. Je nachdem, wie es beliebt, wird das neue Jahr lautstark und bunt oder geruhsam begrüßt.

In vielen Bereichen gibt es eine ständige Fortentwicklung und Neuerungen, so auch rund um die Gestaltung und Fertigung von Feuerwerk. So hat sich in den letzten Jahren auch in Gotha vermehrt das sogenannte Batteriefeuerwerk durchgesetzt, mit welchem im privaten Bereich schon Effekte eines nahezu professionellen Feuerwerks erreicht werden können. Für die Feuerwehr gehen mit diesen neuen und auch immer größer werdenden Feuerwerksköpern steigende Herausforderungen einher und deshalb soll mit diesem Beitrag kurz vor Silvester ein kleiner Appell seitens der Feuerwehr gestattet sein.

Das Für und Wider zum Feuerwerk an sich soll an dieser Stelle ausdrücklich nicht thematisiert werden und dass zu Silvester auch nur in Deutschland zugelassenes und zertifiziertes Feuerwerk entsprechende der Altersklasseneinstufung sowie unter den in der Bedienungsanleitung aufgeführten Sicherheitsbestimmungen abgeschossen werden darf, gilt dabei als selbstredend und vorausgesetzt. Auf die Feuerwerksverbotszone rund um unser schönes Schloss Friedenstein sein an dieser Stelle aber noch einmal hingewiesen.

Es soll in dieser Pressemitteilung der Feuerwehr Gotha mit dem besonderen Blick auf das recht neuartige Batteriefeuerwerk eher darum gehen, dass nach dem Abschuss hier noch länger eine nicht unerheblich Brandgefahr durch die Reste der Batterien besteht. Die Verantwortung tragen dabei eindeutig diejenigen, die das Feuerwerk abfeuern und das vom Anzünden bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Neben der Wahl eines geeigneten Abschussortes sollten sich deshalb im Vorfeld Gedanken für eine sichere Verwahrung der abgeschossenen Batterien gemacht werden. Ein eigenständiges Beräumen von öffentlichen Flächen wird hier ebenso als Vorausgesetzt angesehen. Was aber auf keinen Fall erfolgen darf, ist ein zu frühes Entsorgen in Müllbehälter. Hierdurch kam es in den letzten zwei Jahren vermehrt zu Bränden von Mülltonnen und auch größeren Müllsammelplätzen und letztes Silvester waren nur noch Minuten entscheidend, dass ein Carportbrand durch zu früh beräumte Feuerwerksreste auf das gesamte Wohnhaus drohte überzugreifen. Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr konnte dies Gott sei Dank noch verhindert werden. Am besten ist es, einen in der Größe geeigneten und mit Wasser befüllten Behälter vorzubereiten, in welchem dann die Reste der abgeschossenen Batterien für einige Zeit verwahrt werden, bis sie im Müll landen.

Die Feuerwehr Gotha bedankt sich schon einmal im Voraus für den ordentlichen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerksköpern und wünscht allen einen guten Start ins Jahr 2026.